Das Standarderprobungsgesetz ergänzt das Ansinnen der Landesregierung um Deregulierung und Bürokratieabbau mit dem Ersten Thüringer Entlastungsgesetz. Es enthält einen erfolgversprechenden und von Vertrauen in die gesamte kommunale Ebene geprägten Ansatz, den Gemeinden, Städten und Landkreisen aus ihrer praktischen Perspektive heraus – gleichsam von unten – eine Überprüfung von Landesvorgaben für ihr Verwaltungshandeln auf deren tatsächliche Erforderlichkeit und Sinnhaftigkeit zu ermöglichen. Und dies ohne die Gefahr, dass die im kommunalen Labor identifizierten Potentiale zum Bürokratieabbau, zu Standardabweichungen oder Verfahrensvereinfachungen schon vor ihrer Erprobung in langwierigen politischen Prozessen zerredet werden.
Der Gemeinde- und Städtebund Thüringen und der Thüringische Landkreistag unterstützen daher das Vorhaben der Landesregierung, den Gemeinden, Städten und Kreisen in Thüringen mit einem Standarderprobungsgesetz für den gemeinsamen Prozess des Bürokratieabbaus im Freistaat im Interesse der Bürger und der Wirtschaft mutig neue Handlungsspielräume zu eröffnen. Einzelne Regelungen des Gesetzentwurfes sollten noch nachgebessert werden; hierfür stehen wir den Abgeordneten des Thüringer Landtags gern zur Verfügung.
