Die Rahmenvereinbarung zur Einführung der Landesbezahlkarte trägt einerseits den unterschiedlichen Strukturen und Entscheidungen der Kommunen etwa hinsichtlich der maximal an die Nutzer auszuzahlende Barbeträge Rechnung. Andererseits ermöglicht die Rahmenvereinbarung eine thüringenweite Vereinheitlichung des Systems, was Verwaltungsabläufe weiter vereinfacht und Klarheit bei denjenigen Nutzern schafft, die im Laufe ihres Aufenthalts von einer Kommune in eine andere wechseln. Zugleich ist die Landesbezahlkarte ein passendes Mittel, um die Erbringung von Leistungen nach dem Asylbewerberleistungsgesetz effizient und zielgerichtet auf die Sicherung des Existenzminimums der Leistungsberechtigten zu gestalten.
Medieninformation - 01/2026 - Unterstützung des Landes bei der Integrationsarbeit in den Städten
