Der Präsident des Gemeinde- und Städtebundes Thüringen, Bürgermeister Dr. Steffen Kania, fordert den Thüringer Landtag auf, eine Nutzung der Landeröffnungsklausel bei der Grundsteuer ausschließlich nach sächsischem Vorbild zu beschließen:
„Die Bürgerinnen und Bürger haben auf das Entlastungssignal der Fraktionen im Landtag vertraut, jetzt sollte die Gelegenheit auch genutzt werden, die Unwucht im Grundsteuergesetz zu korrigieren. Wir haben von Anfang an betont, dass flächendeckende, thüringenweite Wirkungen, insbesondere für Ein- und Zweifamilienhauseigentümer, am besten mit landesspezifischen Steuermesszahlen erreichbar sind.“ Die Steuermesszahl ist ein Vervielfältiger im Grundsteuergesetz, der multipliziert mit dem Grundsteuerwert die verpflichtende Grundlage für die Besteuerung durch die Gemeinden und Städte darstellt. „Der Freistaat Sachsen hat hier beispielgebend und vorausschauend gehandelt“, betont Kania.
Präsident Kania warnt: „Eine Verlagerung der Entscheidung auf die Gemeinden und Städte, die über unterschiedliche Hebesätze für Wohngrundstücke einerseits und Geschäftsgrundstücke andererseits beschließen sollten, wird von langjähriger Rechtsunsicherheit und höherer Bürokratie geprägt sein.“ Kania appelliert an den Landtag: „Jetzt sollten die Fraktionen auf die Empfehlungen der kompetenten Fachleute in den Gemeinden und Städten eingehen. „Eine Korrektur der Mehrbelastung von Ein- und Zweifamilienhauseigentümern darf nur über landesspezifische Steuermesszahlen erfolgen und auf die Einführung sog. differenzierter Hebesätze muss verzichtet werden.“
28. Oktober 2025