Der Gemeinde- und Städtebund Thüringen

 

Spitzenverband der Gemeinden, Städte und

Verwaltungsgemeinschaften im Freistaat Thüringen

 

 

Der Gemeinde- und Städtebund Thüringen ist kommunale Interessenverband der Gemeinden, Städte und Verwaltungsgemeinschaften im Freistaat Thüringen. Gegründet wurde er am 29. März 1990 in Bad Blankenburg, um die Interessen der Gemeinden und Städte und später auch der Verwaltungsgemeinschaften des Freistaates Thüringen zu wahren.

 

Im Freistaat Thüringen gibt es derzeit 605 Gemeinden und Städte sowie 42 Verwaltungsgemeinschaften. Um eine wirkungsvolle Vertretung der Interessen dieser Kommunen auf Bundes- und Landesebene sicherzustellen, hat sich ein Großteil der Gemeinden, Städte und Verwaltungsgemeinschaften auf freiwilliger Basis im Gemeinde- und Städtebund Thüringen zusammengeschlossen. Es sind zurzeit lediglich 2 kleinere Gemeinden nicht Mitglied des Verbandes. Somit haben sich 99,55 % aller Gemeinden und Städte auf freiwilliger Basis im Gemeinde- und Städtebund Thüringen zusammengeschlossen. Bei einem Einwohnerstand des Freistaates Thüringen von 2.126.722 (Stand: 31. Dezember 2022) werden über seine Mitglieder 2.126.029 und damit 99,97 % der Bürgerinnen und Bürger des Freistaates Thüringen in kommunalen Angelegenheiten durch den Gemeinde- und Städtebund Thüringen vertreten. Alle Verwaltungsgemeinschaften im Freistaat Thüringen sind Mitglied im Gemeinde- und Städtebund Thüringen.

 

Der Gemeinde- und Städtebund Thüringen hat es sich zum Ziel gesetzt, die kommunale Selbstverwaltung zu stärken. Alle Thüringer Gemeinden, Städte und Verwaltungsgemeinschaften können ordentliche Mitglieder werden, und bis auf sehr wenige Ausnahmen haben auch alle Kommunen von dieser Möglichkeit Gebrauch gemacht. Um sie zu vertreten, ist der Gemeinde- und Städtebund Thüringen u. a. auf folgenden Gebieten aktiv:

 

*      Der Gemeinde- und Städtebund Thüringen fördert die kommunale Selbstverwaltung im Freistaat Thüringen insbesondere durch Unterstützung und Information seiner Mitglieder in fachlichen und politischen Fragen.

 

*      Der Gemeinde- und Städtebund Thüringen setzt sich für die Interessen seiner Mitglieder gegenüber dem Thüringer Landtag, der Thüringer Landes­regierung sowie weiteren politischen Entscheidungs­trägern auf Landes-, Bundes- und auch euro­päischer Ebene ein.

 

*      Information der Öffentlichkeit über kommunale Themen,

 

*      Der Gemeinde- und Städtebund Thüringen pflegt eine vertrauensvolle Zusammenarbeit mit den kommunalen Spitzenverbänden und Fachverbänden im Freistaat Thüringen und auf Bundesebene.

 

Der Gemeinde- und Städtebund Thüringen ist in unterschiedlichen Bereichen der Politik aktiv und setzt sich für die Interessen der Kommunen ein:

 

*      Für die Stärkung der kommunalen Selbstverwaltung durch ein an den Bedürfnissen der Praxis ausgerichtetes Fortbildungsprogramm,

 

*      Für die Sicherung der Leistungsfähigkeit der Kommunen durch eine angemessene Mittelausstattung im Rahmen des kommunalen Finanzausgleichs,

 

*      Für eine an den kommunalen Gegebenheiten orientierte Landes- und Bundesgesetzgebung,

 

*      Für die Verdeutlichung kommunaler Leistungsfähigkeit und kommunaler Probleme in der Berichterstattung der Medien,

 

*      Für die Vertretung der waldbesitzenden Kommunen als Kommunaler Waldbesitzerverband.

 

Der Gemeinde- und Städtebund Thüringen wird bei der Interessenvertretung durch außerordentliche Mit­glieder (Kommunaler Versorgungsverband Thüringen, Sparkassen- und Giroverband Hessen-Thüringen) und durch fördernde Mitglieder besonders unterstützt.

 

Der Gemeinde- und Städtebund Thüringen unter­stützt den Erfahrungsaustausch und wahrt die ge­meinsamen Interessen der kommunalen Aufgaben­träger auf dem Gebiet Wasser/Abwasser. Hierzu hat sich unter dem Dach des Verbandes eine kommu­nale Arbeitsgemeinschaft zusammengefunden.

Oberstes Entscheidungsgremium des Gemeinde- und Städtebundes Thüringen ist die Mitgliederversammlung, die regelmäßig einmal im Jahr zusammentrifft. Sie entscheidet über alle Angelegenheiten von grundsätzlicher Bedeutung. Die Mitgliederversammlung besteht aus den Vertretern der Verbandsmitglieder. Der Landesausschuss ist das höchste Beschlussgremium des Verbandes zwischen den jährlichen Mitgliederversammlungen und tagt in der Regel mindestens zweimal im Jahr.  Der Landesausschuss setzt sich zusammen aus den Mitgliedern des Präsidiums, den Vorsitzenden der Kreisverbände, den Oberbürgermeistern der kreisfreien Städte und den Vorsitzenden der Fachausschüsse. Das Präsidium des Gemeinde- und Städtebundes Thüringen trifft alle wichtigen Entscheidungen, die nicht dem Landesausschuss vorbehalten sind, und ist in alle laufenden Angelegenheiten des Verbandes eingebunden.

 

Präsident des Gemeinde- und Städtebundes Thüringen ist Herr Bürgermeister Michael Brychcy (Stadt Waltershausen).

 

Die Landesgeschäftsstelle koordiniert die Arbeit des Verbandes, erarbeitet Stellungnahmen, hält den Kontakt zu Bundes- und Landesregierung und berät die Mitgliedskommunen des Verbandes.

 

Geschäftsführendes Vorstandsmitglied ist Herr Dr. Carsten Rieder.

 

Um die Arbeit des Verbandes regional zu unterstützen gibt es weiterhin 17 Kreisverbände.

 

 

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Satzung des Gemeinde- und Städtebundes Thüringen

Geschäftsbericht des Gemeinde- und Städtebundes Thüringen