Landesausschuss
Mitglied im Landesausschuss
sind:
- Mitglieder des
Präsidiums
- Kreisverbandsvorsitzende
- Oberbürgermeister der
kreisfreien Städte
- Vorsitzende der
Fachausschüsse
Der Landesausschuss tagt
grundsätzlich 2 bis 3 mal im Jahr und entscheidet zwischen den
Mitgliederversammlungen über:
- Beschluss von
Stellungnahmen und in wichtigen Angelegenheiten der Kommunen im
Freistaat Thüringen;
- Richtlinien für die
Arbeit des Verbandes;
- Beschluss zum Haushalts-
und Stellenplan;
- Beiträge der
ordentlichen Mitglieder;
- Wahl des
Geschäftsführenden Vorstandsmitgliedes.